Generelle Fragen

Ja, aber nur für den Einzelunterricht. Es können eine oder mehrere Probestunden angeboten werden. Die Probestunde(n) ist(sind) ebenfalls gebührenpflichtig.

Wenn nach den Probestunden der Unterricht fortgesetzt werden soll, muss dies der Geschäftsstelle bekannt gegeben werden. Sie erhalten dann so bald wie möglich ein Angebot für einen dauerhaften Unterricht.

Außerdem besteht bei den Eltern-Kind-Kursen und bei der Musikalischen Früherziehung (Atelier Tonart), die bei uns im Hause stattfinden,  vor den Sommerferien nach Voranmeldung die Möglichkeit der Teilnahme an einer Unterrichtsstunde eines bestehenden Kurses. Die Termine werden in der Regel nach den Osterferien bekannt gegeben.
 

Nein, während der Schulferien und an beweglichen Ferientagen findet auch kein Musikschulunterricht statt.

Grundsätzlich ist das möglich. Das muss im Einzelfall mit der Geschäftsstelle der Musikschule abgesprochen werden. Diese muss unter anderem prüfen, ob im Stundenplan der gewünschten Lehrkraft noch Zeit dafür ist.

Es gibt aber keinen Anspruch auf einen Unterricht bei einer bestimmten Lehrkraft.

Ja, melden Sie sich dafür in der Geschäftsstelle der Musikschule. Diese vermerkt Ihren Wunsch. Sobald wir den gewünschten Unterricht anbieten können, melden wir Sie um. Bis dahin läuft der aktuelle Unterricht einfach weiter.

Nein, Unterricht in Privaträumen bieten wir nicht an. In Einzelfällen kann sich jedoch die Möglichkeit ergeben, einen Unterricht in einer Grundschule oder weiterführenden Schule nahe Ihres Wohnortes anzubieten. Sprechen Sie hierfür bitte die Geschäftsstelle an.

Selbstverständlich, da gibt es keine Altersbegrenzung. Das Wichtigste ist, dass man mit Freude bei der Sache ist. Dann kann die Musik schnell zum größten Hobby werden. Für Erwachsene bieten wir Instrumental-, Gesang-, Schauspiel- oder Tanzunterricht sowie verschiedene Ensembles an. Bitte beachten Sie, dass wir aktuell einen 20 Prozent Erwachsenenzuschlag auf die Gebühr erheben.

Ja, es gibt Instrumente in der Musikschule, die wir unseren Schüler:innen überlassen. Im ersten Jahr werden je Instrument pro angefangenen Monat 11,00 Euro fällig. Ab dem zweiten Jahr beträgt die Gebühr 20,00 Euro für jeden angefangenen Monat je Instrument.
Ausgenommen von der Anhebung der Gebühren im zweiten Jahr sind Instrumente, die in kindgerechter Größe übergangsweise gespielt werden.
Für die Überlassung an Erwachsene (18 Jahre und älter) wird eine um 20 Prozent erhöhte Gebühr erhoben.
Achtung: Für Instrumente, die im Rahmen des JeKits-Unterrichts (2. - 4. Schuljahr) ausgegeben werden, erheben wir keine Gebühren.

 

Selbstverständlich, wir bieten verschiedene Ensembles für verschiedene Altersklassen an. Das Mitwirken in einem Ensemble zusätzlich zum Instrumentalunterricht ist sogar gewünscht. Für die Teilnahme an unseren Ensembles erheben wir keine Gebühr.
Natürlich können Sie auch an einem unserer Ensembles teilnehmen, wenn Sie keinen Instrumentalunterricht an unserer Musikschule erhalten.

 

Schreiben Sie uns eine E-Mail an musikschule@lippstadt.de, in der Sie kurz Ihr Anliegen schildern. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

 

Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Fest steht jedoch, je weniger man zu Hause übt, desto langsamer erzielt man Fortschritte. Stellen sich jedoch die ersten Erfolge ein, hat man meist viel Spaß beim Üben. Auch das gemeinsame Musizieren in bspw. einem unserer Ensemble motiviert zusätzlich und macht viel Freude.

Nein, Sie benötigen keine Vorkenntnisse, um mit dem Unterricht bei uns zu beginnen. Bei uns kann jeder das Musizieren von Grund auf erlernen.

Ja, unsere Lehrer veranstalten mindestens einmal im Jahr ein Vorspiel mit ihren Schüler:innen. Außerdem werden regelmäßig Konzerte organisiert, bei denen unsere Ensembles stark eingebunden sind. Alle Schüler:innen unserer Musikschule können und sollen bei diesen Veranstaltungen mitwirken.

Was uns von anderen Anbietern auf dem Markt unterscheidet:
Wir sind eine Einrichtung der Stadt Lippstadt. An unserer Musikschule arbeiten ausschließlich professionelle Musikpädagog:innen, die in der Regel eine abgeschlossene Hochschulausbildung haben. Sie arbeiten als festangestellte städtische Angestellte und die allermeisten sind bereits seit vielen Jahren an unserer Musikschule tätig und sehr erfahren. Viele sind auch selbst als Musiker aktiv. Sie bilden sich regelmäßig fort.


Ein weiteres Highlight unserer Musikschule: Neben dem Instrumentalunterricht kann jeder Schüler/ jede Schülerin in Ensembles, Orchestern und Bands mitspielen – zum Großteil ohne Mehrpreis!
Außerdem veranstalten wir jedes Jahr viele Konzerte und Vorspiele sowohl in der Musikschule als auch außerhalb, bei denen unsere Schüler:innen selbstverständlich mitwirken können und sollen.
Wir arbeiten nach den Lehrplänen und Standards des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM), dem knapp 1000 öffentliche Musikschulen angehören.

 

Außerdem können wir einkommensschwachen Schüler:innen in vielen Fällen deutlich vergünstigte Gebühren oder sogar eine Gebührenbefreiung anbieten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 

Bitte fragen Sie uns.

Anmeldung/ Ummeldung

Wir bieten Kurse zur musikalischen Früherziehung bereits für Krabbelkinder ab ca. 1 Jahr an. Es handelt sich um Eltern-Kind-Kurse, welche eine Dauer von einem Jahr haben. Sie beginnen nach den Sommerferien und enden automatisch mit dem Beginn der Sommerferien im Folgejahr.
In den Monaten Mai, Juni und Juli bieten wir regelmäßig Schnupperstunden an.

Sie können uns per E-Mail eine Anfrage senden, Sie können uns anrufen, Sie können sich persönlich in der Geschäftsstelle anmelden oder Sie können das Anmeldeformular auf unserer Homepage nutzen. In allen Fällen benötigen wir folgende Angaben:

  • Name, Vorname, Geb.-Datum, Adresse, Telefon, E-Mail

Name und Vorname (des/der Erziehungsberechtigten, wenn <18 Jahre)

  • gewünschtes Fach
  • gewünschte Unterrichtsform (Einzel- oder Gruppenunterricht)
  • gewünschte Unterrichtsdauer (üblicher Weise werden 30 oder 45 min. angeboten)
  • gewünschter Unterrichtstermin (z. B. Mo. 14.30 – 18.00 Uhr, Di. nicht usw.)

Das kommt ganz darauf an. Wir erheben keine pauschale Monatsgebühr, sondern rechnen termingenau ab. Das bedeutet, dass jeder angebotene Termin abgerechnet wird. Während der gesetzlichen Schulferien (NRW) oder an Feiertagen wird beispielsweise kein Unterricht angeboten, folglich erheben wir für diese Zeiten auch keine Gebühren.

Außerdem gibt es weitreichende Ermäßigungsmöglichkeiten.

Eine genaue Auflistung der Gebühren finden Sie in unserer Gebührenordnung.

Die Musikschulgebühren können auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. Folgende Ermäßigungen sind möglich:

  • Ermäßigung für Familienpassinhaber
     
  • Ermäßigung Inhaber der Ehrenamtskarte / Jugendleiterkarte
     
  • Erlass der Erwachsenengebühr

(es wird automatisch eine Erwachsenengebühr erhoben, wenn das 18. Lebensjahr erreicht ist. Durch Vorlage entsprechender Nachweise kann der Zuschlag erlassen werden)

  • Familienermäßigung

               (mindestens 3 Familienmitglieder haben gleichzeitig Unterricht)

  • Ensembleermäßigung

(diese Ermäßigung kann nur rückwirkend und nur für Einzelunterrichte für das abgelaufene Jahr beantragt und muss bis spätestens 31.03. des Folgejahres beantragt werden. Der Antrag ist für jedes Jahr neu zu stellen).

  • Ermäßigung oder Erlass bei zu geringem Einkommen. Wegen der Vielzahl unterschiedlich Möglichkeiten fragen Sie uns bitte. Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen.
     
  • weitere Ermäßigungen sind im Rahmen des Programms „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen (JeKits)“ möglich. Bitte beachten Sie die Informationen auf unseren Flyern oder fragen Sie uns.
     

Ermäßigungen können (mit Ausnahme der Ensembleermäßigung) in der Regel nur für das laufende Kalenderjahr berücksichtigt werden.

  • Abbuchung per Lastschrift: Hierfür müssen Sie uns bitte ein SEPA-Mandat erteilen.
  • Überweisung: Sie überweisen die Gebühren selbstständig auf eines der im Gebührenbescheid aufgeführten Konten unter Angabe des Kassenzeichens

Die Musikschulgebühren werden standardmäßig monatlich, jeweils zum 15. eines Monats, fällig. Abweichend hiervon gibt es die Möglichkeit die Gebühren vierteljährlich zu zahlen.

Das wäre ziemlich praktisch für beide Seiten, jedoch unterstützt unsere Software diese Funktion leider nicht. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt haben, melden Sie sich gern bei uns. Bitte halten Sie in diesem Fall Ihr Kassenzeichen bereit.

 

Das ist richtig. 

  • Ab dem 2. Schuljahr erhält Ihr Kind einen gebührenpflichtigen Instrumentalunterricht. Das jeweilige Instrument bekommt Ihr Kind kostenlos von uns zur Verfügung gestellt.
  • Ab dem 2. Schuljahr erhält Ihr Kind einen gebührenpflichtigen Gesangunterricht.

Unterrichtsabstimmung

Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten der Conrad-Hansen-Musikschule, Von-Galen-Platz 1, 59557 Lippstadt statt. Soweit möglich, bieten wir den Unterricht auch in den Räumen unserer Kooperationspartner an.

JeKits Unterrichte finden an der jeweiligen Grundschule statt.

Kooperationsunterrichte bspw. mit weiterführenden Schulen, Kindergärten usw. finden in den Räumlichkeiten des jeweiligen Kooperationspartners statt.

Unterricht wird von montags bis freitags, vorwiegend in den Nachmittags- und Abendstunden angeboten. Sie bekommen für Ihren Unterricht einen festen Termin.

In der Regel hat man einmal in der Woche Unterricht. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit bspw. 14-täglichen Unterricht zu erhalten oder die Unterrichtszeit anzupassen. Dies muss im Einzelfall abgesprochen werden.

In der Regel legt die Musikschule die Lehrkraft fest. Sie können aber bei der Anmeldung/Wartelisteneintrag einen Wunschlehrer angeben. Wir werden dies bei der Unterrichtangebotserstellung berücksichtigen. Wir weisen darauf hin, dass es dadurch länger dauern kann, bis wir einen passenden Unterricht anbieten können.

Es besteht aber grundsätzlich kein Anspruch, dass der Unterricht dauerhaft bei dieser Lehrkraft angeboten wird. So kann eine Änderung beispielsweise notwendig sein, wenn die gewünschte Lehrkraft gesundheitsbedingt längere Zeit ausfällt und der Unterricht durch eine andere Lehrkraft vertreten wird oder wenn die bisherige Lehrkraft z. B. wegen Verrentung aus dem Dienst ausscheidet. Auch in diesem Fall wird die Musikschule den Unterricht bei einer anderen Lehrkraft anbieten.

 

Wir bieten sowohl Einzel- als auch Gruppenunterricht an. Die allermeisten Schüler:innen erhalten jedoch  Einzelunterricht, da es bei der Planung einer Gruppe zu Schwierigkeiten kommt. Die Schüler:innen müssen ungefähr im selben Alter sein, in etwa den gleichen Wissensstand haben und zu einem bestimmten Termin Zeit haben, an dem auch die Lehrkraft noch freie Kapazitäten hat. Von der Warteliste aus ist es uns so gut wie unmöglich, einen Gruppenunterricht anzubieten. Einfacher ist es, wenn Sie oder Ihr Kind sich zusammen mit einer Freundin/einem Freund gemeinsam anmelden/anmeldet.

Sie erhalten eine Mitteilung per Post von uns, wenn sich durch die Änderung der Gruppenstärke auch die Gebühren ändern sollten. Je nach Änderung kann die Gebühr dabei in Zukunft niedriger, aber auch höher ausfallen. Die Änderung gilt ab dem in der Mitteilung angegebenen Zeitpunkt. Sollte uns innerhalb von zwei Wochen keine gegenteilige schriftliche Antwort vorliegen, gilt die Änderung als anerkannt.

 

Unterrichtsausfall

Ja. Von der Musikschule nicht angebotene Unterrichtsstunden werden zum nächsten vierteljährlichen Zahlungstermin verrechnet oder, wenn der Unterricht beendet wurde, erstattet. Die Ausfälle sind im entsprechenden Gebührenbescheid aufgeführt.

Nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden werden nicht erstattet.
Zur Vermeidung unbilliger Härten werden nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden erstattet, wenn z.B. wenn infolge einer Erkrankung, der Ausfall über einen längeren, zusammenhängenden Zeitraum von mind. vier Unterrichtsterminen erfolgt, frühzeitig der Geschäftsstelle bekannt gegeben worden ist und ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird.

Sobald uns bekannt ist, dass ein Unterricht nicht stattfinden kann, melden wir uns umgehend telefonisch bei Ihnen. Wir hinterlassen auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, soweit dieser eingeschaltet ist. Wenn wir Sie telefonisch nicht erreichen können, uns aber eine E-Mail-Adresse vorliegt, dann informieren Sie wir auch per E-Mail. Natürlich kann es hin und wieder auch zu kurzfristigen Ausfällen kommen. Wir bemühen uns sehr, alle rechtzeitig zu benachrichtigen. Deshalb ist es wichtig, dass uns immer eine aktuelle Rufnummer von Ihnen vorliegt. Bitte denken Sie daran, uns Veränderungen mitzuteilen.

 

Am einfachsten erfahren Sie sicher über einen Unterrichtsausfall, wenn Sie unsere 


Musikschule-Lippstadt-App 

verwenden.

In der App finden Sie immer alle Informationen top aktuell.

Melden Sie sich direkt bei Ihrer Lehrkraft ab, entweder per E-Mail oder über die Musikschule-Lippstadt-App.

Kündigung

Abmeldungen sind in den ersten beiden Vertragsjahren zum ersten Tag der Sommerferien für Nordrhein-Westfalen und zum 31. Dezember eines Jahres, danach monatlich möglich. Sie müssen der Geschäftsstelle spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Termin zugegangen sein.
Unterrichte, die ein Enddatum haben, müssen nicht gekündigt werden. Sie laufen automatisch aus.
 

Uns reicht eine kurze formlose Nachricht, gerne auch per E-Mail. Oder nutzen Sie unsere Online-Abmeldung.