"Aufgabe der Musikschule ist es, interessierte Kinder, Jugendliche und Erwachsene in größtmöglicher Breite zum eigenen Musizieren anzuregen und einen speziellen Fachunterricht in Musik anzubieten" - so steht es in der Satzung der Musikschule. Der Besuch der Musikschule, die Teilnahme am Unterricht und die Höhe der Gebühren, die für die Teilnahme an den Unterrichtsstunden der Musikschule erhoben werden, werden durch die Satzung vom Rat der Stadt Lippstadt erlassen. Sie können sie hier einsehen.
Außerdem können Sie hier die Schulordnung der Conrad-Hansen-Musikschule nachlesen. Die Schulordnung regelt das Verhältnis zwischen der Musikschule und ihren Nutzern.