HINWEISE und ERLÄUTERUNGEN zum aktuellen Gebührenbescheid
Stand: 01.08.2024
Gebührenermäßigungen und Gebührenerlass:
Die Musikschulgebühren können auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. Folgende Ermäßigungen sind möglich:
(Der Antrag ist nach jeder Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Familienpasses neu zu stellen)
(Der Antrag ist nach jeder Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Karte neu zu stellen)
(für jeden Schüler wird automatisch eine Erwachsenengebühr erhoben, wenn das 18. Lebensjahr erreicht ist. Durch Vorlage entsprechender Nachweise kann der Zuschlag erlassen werden)
(mindestens 3 Familienmitglieder haben gleichzeitig Unterricht)
(diese Ermäßigung kann nur rückwirkend für das abgelaufene Jahr beantragt und muss bis spätestens 31.03. des Folgejahres beantragt werden. Der Antrag ist für jedes Jahr neu zu stellen)
Bitte prüfen Sie, ob in dem beiliegenden Bescheid die von Ihnen beantragten Ermäßigungen berücksichtigt sind.
Ermäßigungen können (mit Ausnahme der Ensembleermäßigung) in der Regel nur für das laufende Kalenderjahr berücksichtigt werden.
Wichtig:
Beantragte Ermäßigungen und Erstattungen, z. B. wegen Unterrichtsausfall, werden immer mit dem nächsten Gebührenbescheid berücksichtigt. Die Bescheide werden üblicher Weise jeweils ca. 14 Tage vor den jeweiligen Quartalsfälligkeiten (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) versendet. Evtl. bis dahin zu viel bezahlte Gebühren werden dann verrechnet oder, wenn keine weiteren Gebühren zu bezahlen sind, erstattet.
ERLÄUTERUNGEN zum aktuellen Gebührenbescheid
Bitte überweisen Sie die auf Seite 1 des Gebührenbescheides angegebenen „zu zahlenden Beträge“ zum jeweiligen Termin.
Der Betrag muss unbedingt vollständig überwiesen werden, unabhängig davon, ob der Unterricht stattgefunden hat oder nicht. Hat ein Unterricht nicht stattgefunden, so verrechnen wir die zu viel gezahlte Gebühr mit dem nächsten Bescheid (am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. und 15.12.).
Mit diesem Bescheid sind Unterrichtsausfälle bis zum Beginn der Sommerferien 2024 in NRW berücksichtigt, soweit diese der Geschäftsstelle bekannt waren.
Bitte ziehen Sie nicht eigenständig Beträge ab.
Ermäßigungen und Zulagen werden für jeden einzelnen Teilnehmer ausgewiesen.
In dem vorliegenden Gebührenbescheid
Da sich die Höhe der Gebühren im Laufe des Abrechnungszeitraums ändern kann, ist es sinnvoll, nur die jeweils zum Fälligkeitstermin zu zahlenden Gebühren zu überweisen.
Wenn ein Lastschriftmandat erteilt worden ist, werden die Beträge automatisch abgebucht. Aus technischen Gründen kann auf dem Bescheid leider nicht angegeben werden, ob ein Lastschriftmandat erteilt worden ist oder nicht.
Bei Quartalszahlern sind die Gebühren zum 15.02. (für die Monate Jan. Febr. und März), 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Zum Jahresende gibt es zum 15.12. einen weiteren Buchungstermin.
Bei Monatszahlern sind die Gebühren jeweils zum 15. des Monats fällig.
ALLGEMEINES
Aktuelle Infos zur Musikschule gibt es auf unserer Homepage: musikschule.lippstadt.de
Fragen?
Tel.: 02941 9809720 oder E-Mail: musikschule@lippstadt.de
Wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen können, sprechen wir gerade mit einem anderen Kunden oder die Geschäftsstelle ist aus anderen Gründen nicht erreichbar. Wenn Sie es wünschen, hinterlassen Sie uns nach dem Signalton Ihre Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Bitte geben Sie hierbei Ihren Namen und die Rufnummer, unter der wir Sie zurückrufen sollen, an.
Vielen Dank.
BEWEGLICHE FERIENTAGE IM SCHULJAHR 2024/2025
Montag, 03.03.2025 Rosenmontag
Freitag, 02.05.2025 Tag nach dem 1. Maifeiertag
Freitag, 30.05.2025 Tag nach Christi Himmelfahrt
Freitag, 20.06.2025 Tag nach Fronleichnam
Schulferien im Schuljahr 2024/2025 in Nordrhein-Westfalen (ohne Gewähr)
Sommer 08.07.2024 - 20.08.2024
Herbst 13.10.2024 - 25.10.2024
Winter 22.12.2024 - 06.01.2025
Ostern 14.04.2025 - 26.04.2025
Pfingsten 10.06.2025
Sommer 14,07.2025 - 26.08.2025