Aktuelle Hinweise


HINWEISE  und ERLÄUTERUNGEN  zum aktuellen Gebührenbescheid

Stand: 18.04.2024
 

Gebührenermäßigungen und Gebührenerlass:

Die Musikschulgebühren können auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. Folgende Ermäßigungen sind möglich:

 

  • Ermäßigung für Familienpassinhaber

(Der Antrag ist nach jeder Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Familienpasses neu zu stellen)

 

  • Ermäßigung für Inhaber der Ehrenamtskarte / Jugendleiterkarte

(Der Antrag ist nach jeder Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Karte neu zu stellen)

 

  • Erlass des Erwachsenenzuschlags

(für jeden Schüler wird automatisch eine Erwachsenengebühr erhoben, wenn das 18. Lebensjahr erreicht ist. Durch Vorlage entsprechender Nachweise kann der Zuschlag erlassen werden)

 

  • Familienermäßigung

(mindestens 3 Familienmitglieder haben gleichzeitig Unterricht)

 

  • Ensembleermäßigung (s. auch Gebührenordnung)

(diese Ermäßigung kann nur rückwirkend für das abgelaufene Jahr beantragt und muss bis spätestens 31.03. des Folgejahres beantragt werden. Der Antrag ist für jedes Jahr neu zu stellen)

 

  • Ermäßigung oder Erlass bei zu geringem Einkommen. Wegen der Vielzahl unterschiedlicher Möglichkeiten fragen Sie uns bitte. Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen.
  • weitere Ermäßigungen sind im Rahmen des Programms „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen (JeKits)“ möglich. Bitte beachten Sie die Informationen auf unseren Flyern oder fragen Sie uns.

 

Bitte prüfen Sie, ob in dem beiliegenden Bescheid die von Ihnen beantragten Ermäßigungen berücksichtigt sind.

 

Ermäßigungen können (mit Ausnahme der Ensembleermäßigung) in der Regel nur für das laufende Kalenderjahr berücksichtigt werden.

 

Wichtig:

Beantragte Ermäßigungen und Erstattungen, z. B. wegen Unterrichtsausfall, werden immer mit dem nächsten Gebührenbescheid berücksichtigt. Die Bescheide werden üblicher Weise jeweils ca. 14 Tage vor den jeweiligen Quartalsfälligkeiten (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) versendet. Evtl. bis dahin zu viel bezahlte Gebühren werden dann verrechnet oder, wenn keine weiteren Gebühren zu bezahlen sind, erstattet.

 

ERLÄUTERUNGEN zum aktuellen Gebührenbescheid

 

Bitte überweisen Sie die auf Seite 1 des Gebührenbescheides angegebenen „zu zahlenden Beträge“ zum jeweiligen Termin.

Der Betrag muss unbedingt vollständig überwiesen werden, unabhängig davon, ob der Unterricht stattgefunden hat oder nicht. Hat ein Unterricht nicht stattgefunden, so verrechnen wir die zu viel gezahlte Gebühr mit dem nächsten Bescheid (am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. und 15.12.).

 

Mit diesem Bescheid sind Unterrichtsausfälle bis zum 26. April 2024 berücksichtigt, soweit diese der Geschäftsstelle bekannt waren.

 

Bitte ziehen Sie nicht eigenständig Beträge ab.

Ermäßigungen und Zulagen werden für jeden einzelnen Teilnehmer ausgewiesen.

 

In dem vorliegenden Gebührenbescheid

  • werden im oberen Teil die Zahlungseingänge und die zu zahlenden Beträge aufgeführt. Die Zahlungseingänge enthalten dabei alle Beträge, die bis zum 26.04.2024 bei der Stadtkasse verbucht worden sind (bitte unbedingt den beiliegenden gelben Zettel mit zusätzlichen Erläuterungen beachten),
  • werden danach unter 1. die Gebühren für jeden einzelnen Teilnehmer aufgelistet,
  • werden danach, soweit notwendig, Berechnungen, die sich auf Vorjahre beziehen und die in den vorherigen Bescheiden noch nicht berücksichtigt wurden, aufgelistet,
  • werden im folgenden Teil unter 2. die Gebühren für jeden einzelnen Monat aufgelistet,
  • stehen am Ende die Erstattungsbeträge wegen Unterrichtsausfällen.

 

Da sich die Höhe der Gebühren im Laufe des Abrechnungszeitraums ändern kann, ist es sinnvoll, nur die jeweils zum Fälligkeitstermin zu zahlenden Gebühren zu überweisen.

 

Wenn ein Lastschriftmandat erteilt worden ist, werden die Beträge automatisch abgebucht. Aus technischen Gründen kann auf dem Bescheid leider nicht angegeben werden, ob ein Lastschriftmandat erteilt worden ist oder nicht.

 

Bei Quartalszahlern sind die Gebühren zum 15.02. (für die Monate Jan. Febr. und März), 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Zum Jahresende gibt es zum 15.12. einen weiteren Buchungstermin.

 

Bei Monatszahlern sind die Gebühren jeweils zum 15. des Monats fällig.

 

ALLGEMEINES

Aktuelle Infos zur Musikschule gibt es auf unserer Homepage: musikschule.lippstadt.de

 

Fragen?

Tel.: 02941 9809720 oder E-Mail: musikschule(at)lippstadt.de

Wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen können, sprechen wir gerade mit einem anderen Kunden oder die Geschäftsstelle ist aus anderen Gründen nicht erreichbar. Wenn Sie es wünschen, hinterlassen Sie uns nach dem Signalton Ihre Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Bitte geben Sie hierbei Ihren Namen und die Rufnummer, unter der wir Sie zurückrufen sollen, an.

Vielen Dank.

 

BEWEGLICHE FERIENTAGE IM SCHULJAHR 2024/2025

Montag,              03.03.2025      Rosenmontag

Freitag,               02.05.2025       Tag nach dem 1. Maifeiertag

Freitag,               30.05.2025      Tag nach Christi Himmelfahrt

Freitag,               20.06.2025      Tag nach Fronleichnam

Schulferien  im Schuljahr 2024/2025 in Nordrhein-Westfalen (ohne Gewähr)

Sommer              08.07.2024 - 20.08.2024

Herbst                 13.10.2024 - 25.10.2024

Winter                22.12.2024 - 06.01.2025

Ostern               14.04.2025 - 26.04.2025

Pfingsten         10.06.2025

Sommer           14,07.2025 - 26.08.2025

                            

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