Studienvorbereitende Ausbildung (SvA)
Die SvA bereitet auf die Aufnahme eines Musikstudiums vor. Alle Studienrichtungen werden berücksichtigt. Die SvA wendet sich an unsere Schüler:innen, die sich auf eine Eignungsprüfung an einer Musikhochschule oder Universität vorbereiten wollen. Das Leistungsniveau in der studienvorbereitenden Ausbildung orientiert sich deshalb unter Berücksichtigung des Alters an den Voraussetzungen zur Aufnahme an der jeweiligen Musikhochschule.
Allgemeine Voraussetzungen:
Alter: Ab ca. 15 Jahre
sind zur Aufnahme in die SvA erforderlich.
Fächer:
Hauptfach: Instrumental oder Gesang (45 min. wöchentlich) Pflichtfach: Instrumental oder Gesang (45 min. wöchentlich; in dieser Kombination muss ein Musikstudium möglich sein)
Musiktheorie: (45 min. wöchentlich)
Von den Schüler:innen der SvA wird erwartet, dass sie - ihrem Kenntnisstand entsprechend - andere Schüler:innen bei Vorspielen und Konzerten etc. begleiten und an den hierfür notwendigen Proben teilnehmen.
Beim Hauptfach “Elementare Musikpädagogik” (EMP) sind regelmäßige Hospitationen im Unterricht verpflichtend.
Die Mitwirkung an einem Ensemble der Musikschule ist verpflichtend.
Inhalte und Anforderungen:
Die SvA stellt vielfältige Herausforderungen an die Teilnehme-rinnen und Teilnehmer:
Aufnahme:
Die Aufnahme erfolgt nach einer bestandenen Aufnahmeprüfung im Hauptfach. Die Aufnahmeprüfung findet in Form eines Unterrichtsbesuches oder eines Prüfungsvorspiels statt. Über die Aufnahme entscheiden die Schulleitung und/oder die stellv. Schulleitung.
Für die Aufnahmeprüfung sind Werke vorzubereiten, die in Art und Umfang der jeweiligen Alterskategorie von „Jugend Musiziert“ entsprechen.
Zwischenprüfungen:
Einmal jährlich sind Zwischenprüfungen in Haupt- und Pflichtfachabzulegen und zu bestehen. Die Zwischenprüfungen finden jeweils am 3. Freitag nach den Sommerferien NRW als Vorspiel statt. Für die Zwischenprüfung sind ebenfalls Werke vorzubereiten, die in Art und Umfang der jeweiligen Alterskategorie von „Jugend Musiziert“ entsprechen.
Allg. Musiktheorie für Schüler:innen, die eine klassische Ausbildung anstreben
Diese Schüler:innen nehmen an der Allg. Musiktheorie teil. Es werden bei Bedarf 3 Theorie-Kurse mit Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe eingerichtet. Bei ausreichendem Bedarf wird eine gesonderte Jazz/Rock/Pop-Theorie-Gruppe eingerichtet. Um nachprüfbar beurteilen zu können, in welcher Stufe die Schüler:innen beginnen, findet ein Eingangstest statt. Weiterfinden in regelmäßigen Abständen Zwischenprüfungen statt. DieZwischenprüfungen in der Musiktheorie finden vor denZwischenprüfungen in den praktischen Fächern statt. DieErgebnisse müssen bei der Zwischenprüfung in den Fächernvorliegen und fließen mit in die Bewertung ein. Nur nachbestandener Prüfung ist die Teilnahme an einer höheren Stufe möglich.
Alle Prüfungen der Musiktheorie sind schriftlich durchzuführen und finden mindestens einmal jährlich, in der Regel im Juni, statt.
Die Schüler:innen sind zur weiteren Teilnahme an der SvA-Theorie nicht mehr verpflichtet, wenn sie die Abschlussprüfung bestanden haben.
Studienvorbereitende Ausbildung bis 14Jahre (Junge SvA)
Die SvA bereitet auf die Aufnahme eines Musikstudiums vor. Alle Studienrichtungen werden berücksichtigt. Die SvA wendet sich an unsere Schüler:innen, die sich auf eine Eignungsprüfung an einer Musikhochschule oder Universität vorbereiten wollen. Das Leistungsniveau in der studienvorbereitenden Ausbildung orientiert sich deshalbunter Berücksichtigung des Alters an den Voraussetzungen zur Aufnahme an der jeweiligen Musikhochschule.
Allgemeine Voraussetzungen:
Alter: Ab ca. 11 - 14 Jahre, danach Wechsel in die reguläre SvA
Fach:
Hauptfach: Instrumental oder Gesang (60 min. wöchentlich)
Musiktheorie: (45 min. wöchentlich)
Von den Schüler:innen der Jungen SvA wird eine regelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule erwartet. Ensemblemitwirkung ist verpflichtend.
Inhalte und Anforderungen:
Die Junge SvA stellt vielfältige Herausforderungen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Aufnahme:
Die Aufnahme erfolgt nach einer bestandenen Aufnahmeprüfung. Die Aufnahmeprüfung findet in Form eines Unterrichtsbesuches oder eines Prüfungsvorspiels statt. Über die Aufnahme entscheiden die Schulleitung und/oder die stellv. Schulleitung.
Zwischenprüfungen:
Finden einmal jährlich jeweils am 3. Freitag nach den Sommerferien NRW als Prüfungsvorspiel statt. Musiktheorie und Gehörbildung. Der Theorieunterricht vermittelt die Grundlagen der Musiktheorie und Gehörbildung.
Fragen?
Unsere Instrumentallehrer:innen und die Geschäftsstelle erteilen Ihnen gerne Auskunft